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Satzung
§1 „Name”
1. Der Verein führt den Namen „WEIBSBILDung”
2. Der Verein hat seinen Sitz in Volzendorf
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§2 „Vereinszweck”
1. Der Zweck des Vereins ist
die Weiterbildung von Frauen und Mädchen im speziellen
Bildung für alle Menschen zu ermöglichen. Egal welcher Herkunft, Geschlecht, Alter und welchem Milieu
Angebote und Aktivitäten zur Erreichung einer sozialen und pädagogischen Inklusion durchzuführen
Mit der Vereinsarbeit zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft aller Menschen beizutragen
Dazu gehört die Durchführung, Organisation und Teilnahme von/ an Seminaren, Beratung, Arbeitskreisen, Orientierungskursen (auch beruflich) und Vortragsabende. Hier unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Mädchen und Frauen im ländlichen Bereich, nicht zuletzt der familiären.
Der Verein und die Vereinsmitglieder streben eine inklusive Gesellschaft und eine Inklusion in der Pädagogik und Politik an. Dazu gehört der Respekt und die Freude über die Vielfalt der Kulturen der Menschen und dieses auch zu transportieren und zu kommunizieren. Angebote für Menschen mit einem Migrationshintergrund tragen ihren Beitrag zur Verwirklichung bei. Ein Schwerpunkt unserer Vereinsphilosophie ist die Menschenrechts- und Kinderrechtskonvention der UNO.
Der Verein ist bemüht, dass sich Menschen mit einem Handicap bzw. Behinderungen nicht besonders zu den Veranstaltungen anmelden müssen. Dazu gehören Seminare z.B. mit Übersetzungen in Gebärdensprache und dass die Einrichtung rolligerecht bzw. für Rollstuhlfahrende zugänglich ist.
Der Verein „WEIBSBILDung” bietet als Wiederverkäuferin in seinen Räumen, im Sinne des Vereinszweckes, Bücher zum Kauf an.
2. Der Verein „WEIBSBILDung” arbeitet in Bereichen, die die Bildungs- und Jugendsozialarbeit und die Jugendberufshilfe betreffen, mit der Jugendpflege/ Jugendamt Lüchow-Dannenberg, der Gleichstellungsbeauftragten und (soweit vorhanden) der/dem Integrationsbeauftragten zusammen.
3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und sodann den Zusatz „eingetragener Verein” ( e.V. ) führen.
§4 „Mitgliedschaft“
Mitglied im Verein können alle geschäftsfähigen Menschen werden, die sich uneingeschränkt zu dem Satzungszweck und der Vereinsphilosophie bekennen.
Die Mitgliedschaft kostet einen monatlichen Beitrag, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Mitgliedsbeitrag kann durch die Mitarbeit zur Bewältigung der Vereinsarbeit erfolgen.
§5 „Beendigung der Mitgliedschaft“
Die Mitgliedschaft kann fristlos beendet werden, wenn sich ein Vereinsmitglied schädlich gegen den Vereinszweck verhält. Das gleiche gilt bei rassistischem/ faschistischem/ menschenfeindlichem Verhalten. Eine Mitgliedschaft in einer o.g. Vereinigung/ Partei schließt die Mitgliedschaft im Verein WEIBSBILDung aus.
Fristgerechte Kündigung der Mitgliedschaft kann von beiden Seiten erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
§6 „Sonstiges“
1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Einnahmen dienen ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Vereinsarbeit. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung und betreibt die Anerkennung zur Gemeinnützigkeit.
2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
3. Bei Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an einen gemeinnützigen Verein, mit den gleichen bzw. ähnlichen Satzungszwecken.
Volzendorf, 30. Juni 2007
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